Bundestagswahl 2025
Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In unserem Wahlgebiet sind rund 5.109 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in der Bundesrepublik wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können zudem die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Die Antragsfrist endet am 02. Februar 2025. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter dem nachstehenden Link => Deutsche im Ausland.
Wichtige Informationsquellen und rechtliche Grundlagen
Briefwahl
Anstatt am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich, per E-Mail oder online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/weisendorf beantragen. Für den schriftlichen Antrag befindet sich das Formular auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Hinweis: Die Briefwahlunterlagen erhalten wir voraussichtlich ab dem 05.02.2025. Erst dann kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Bereits jetzt gestellte Anträge auf Briefwahl werden dann automatisch versandt. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 02.02.2025 allen Wahlberechtigten zugehen.
Bei weiteren Fragen können Sie das Wahlamt unter den Nummern 01935 7120-21 /09135 7120-28 erreichen.
Bekanntmachung