Einführung der gesplitteten Abwassergebühren ab 01.01.2013
eDer Markt Weisendorf betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung von Schmutz und Niederschlagswasser (bzw. Oberflächenwasser oder Regenwasser) als öffentliche Einrichtung. Die hierfür anfallenden jährlichen Kosten für u.a. Bau, Betrieb und Instandhaltung, werden nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend auf die Nutzer der Entwässerungseinrichtung umgelegt. Bis Ende des Jahres 2012 erfolgte die Umlage der gesamten Kosten für Schmutzwasser und Niederschlagswasser über den Frischwassermaßstab. D.h. die jährlichen Kosten der gesamten Abwasseranlage wurden als Mischwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) entsprechend dem Trinkwasserverbrauch in Kubikmeter pauschal erhoben. Nach der Rechtsprechung (vgl. VGH Urteil Bayern 31.03.2003, 23 ZB 03.1775 und aktuell VGH Urteil Baden-Württemberg 11.03.2010, 2 S 2938/08) ist dies nicht zulässig.
Die Gebühren zur Kostendeckung der Abwasserbeseitigung sind äquivalent zur Nutzung oder Benutzung der jeweiligen Entwässerungsanlage für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt zu erheben. Zum 01.01.2013 wurde die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die gesplittete Abwassergebühr bedeutet eine Aufteilung der jährlichen Abwasserkosten „Gesamt“ in Abwasserkosten „Schmutzwasser“ (Schmutzwasserableitung und -behandlung) und in Abwasserkosten „Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserableitung und -behandlung).
Ihr Ansprechpartner im Rathaus für Abwassergebühren: